Hopfen und Malz, Gott erhalt's

Natürlich werden alle Hacklberger Biere nach dem bayerischen Reinheitsgebot von 1516 gebraut. Diese älteste lebensmittelrechtliche Verordnung der Welt wurde von Herzog Wilhelm IV. von Bayern erlassen und gestattet das Brauen von Bier nur unter der Verwendung von Hopfen, Malz und Wasser.



Hefe wurde in diesem Gebot nicht erwähnt, denn: „Hefe hatte etwas Mystisches. Man gab sie zum Sud. Dort tat sie ihren Dienst, zersetzte Zucker zu Alkohol und Kohlensäure. Wenn das Bier fertig war, schöpfte man sie wieder heraus, um sie später wieder zu verwenden. Sie war und ist der Geist des Bieres - oder dessen Seele.” (Walter Prestel, Lehrbeauftragter an der Brauerfakultät in Weihenstephan)